Kolumne

Ein Spagat zwischen grosser Blaupause und gesundem Menschenverstand

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von Jürg Lindenmann, Health-it GmbH

Die Arbeiten am Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sind ­abgeschlossen, die Rückmeldungen zur Verordnung verarbeitet und alles steht in Erwartung der Inkraftsetzung Gewehr bei Fuss. Nun sollte das (standespolitische) ­Reden über das elektronische Patientendossier ein Ende haben und es sollten konkrete Taten folgen.

Jürg Lindenmann, Health-it GmbH
Jürg Lindenmann, Health-it GmbH

Man könnte nun meinen, dass ein geordnetes Projektmanagement vom Bund und den Kantonen erfolgt, das Patientendossier in jedem Kanton gemäss dem föderalen Konzept von E-Health Suisse nach dem das Top-Down-Prinzip ausgerollt wird.

Zu einem projektmässigen Vorgehen gehört jedoch nach dem sogenannten AKV-Prinzip die Definition der notwendigen Aufgaben, Kompetenzen und die Verantwortungen. Diese liegen gemäss EPDG aber weder beim Bund noch bei den Kantonen. Ausnahmen sind Entscheide über die Verteilung von finanziellen Beiträgen des Bundes an die Gemeinschaften, Zertifizierungen durch Bundesbehörden und die Kontrolle säumiger Leistungserbringer durch die Kantone. Diese können Leistungserbringer von der Spitalliste nehmen, welche die Anforderungen des EPDG bis 2020 nicht erfüllen. Darüber hinaus können sich die Kantone auch freiwillig engagieren. Dies zeigen die Beispiele Aargau, Genf oder Zürich, die sich auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus finanziell engagieren oder wie in Zürich gesundheitspolitische Vorstösse wagen. Letztlich aber bleiben die Umsetzung, Finanzierung und auch die Risiken des elektronischen Patientendossiers (EPD) an den stationären Leistungserbringern hängen. Ohne dass ihnen das EPD konkret nutzen würde.

Die Dynamik der «Verselbstständigten»

Wie konnte es dazu kommen? Ab der Jahrtausendwende wurde an entsprechenden Anlässen wie den E-Health-Kongressen im Irchel oder in Nottwil immer wieder diskutiert, wie E-Health umgesetzt werden kann. Zuerst sollte die Wissenschaft, dann die Industrie und zuletzt die Politik E-Health in Bewegung bringen, im Sinne der digitalen Transformation aller Bereiche des Gesundheitswesens.

Die stationären Leistungserbringer, die im Zuge der neuen Spitalfinanzierung verselbstständigt wurden, haben unter dem Druck von Spitalfinanzierung und Verselbstständigung den Ball grösstenteils schon längst aufgenommen. Sie vollziehen die digitale Transformation innerhalb der Institution und zunehmend auch mit ihren Geschäftspartnern im lokalen und regionalen Versorgungsraum. Dies, weil dazu entsprechende Anreize im Sinne der Wertschöpfung bestehen. Dazu schliessen sich die Leistungserbringer in Trägerschaften entlang ihrer gemeinsamen Geschäftsbeziehungen und der Patientenströme zusammen, die geografisch so gar nicht zur föderal-kantonal-dezentralen Architektur des EPDG passen.

Das Eine tun und das Andere nicht lassen

Die ersten Business-to-Business-Plattformen wurden bereits beschafft und es wird prioritär versucht, die Anwendungsfälle mit konkretem Mehrwert umzusetzen. Dabei setzte jedes Spital seine eigenen Prioritäten. Der Anwendungsfall «elektronisches Patientendossier» hatte meist noch keine hohe Priorität in der Umsetzung. Das ist auch aufgrund des fehlenden Mehrwerts für die Leistungserbringer durchaus nachvollziehbar. Zudem sind noch viele Unsicherheiten bezüglich der Interpretation von Gesetz und Verordnung und der genannten Dynamik vorhanden.

Fazit

Die ganze Entwicklung Richtung EPD verläuft nicht strukturiert und planmässig nach einem Top-down-Ansatz. Stattdessen erfolgt die Umsetzung derzeit dynamisch, unvorhersehbar, lokal beziehungsweise kantonsübergreifend, regional und Buttom-up. Es wird sich zeigen, wie robust das EPDG ist, das, nach Lesart der Leistungserbringer, eigentlich zur Umsetzung im Top-down-Ansatz durch Bund und Kantone konstruiert wurde, und ob es in dieser Dynamik nicht als zwangsverordnete Nischenanwendung endet.

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