Auch Swisscom zahlt Ferienzulagen nach

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Rund 2100 Swisscom-Angestellte erhalten eine Lohnnachzahlung. Der Telekommunikationskonzern bezahlt ihnen rückwirkend für die Jahre 2001 bis 2005 Ferienentschädigungen für Nacht- und Wochenendarbeit.
Hintergrund für diese Aktion bildet ein Bundesgerichtsurteil gegen Konkurrentin Orange. Das Bundesgericht hatte aufgrund einer Beschwerde bestimmt, dass Schichtzulagen, die auf regelmässiger und dauerhaften Basis erfolgen, fester Bestandteil des Lohns sind und deshalb auch während einer Ferienabwesenheit ausbezahlt werden müssen. Orange und auch Sunrise haben sich gemäss einem Bericht in der Sonntagszeitung diesem Urteil gebeugt und die Zulagen bereits rückwirkend ausgezahlt.
Swisscom übernahm die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar 1006. Auf Antrag der Gewerkschaft Kommunikation hat sich das Unternehmen nun auch noch für die rückwirkende Entschädigung ihrer Mitarbeiter entschlossen, heisst es. Auch ehemalige Mitarbeiter des Telekommunikationskonzerns, die im betroffenen Zeitraum für Swisscom arbeiteten, können ihre Ansprüche geltend machen.
Insgesamt geht es um „einige hunderttausend Franken“, zitiert die Sonntagszeitung Swisscom-Sprecher Sepp Huber.