Bundesgericht stoppt vorläufig die Öffnung der Letzten Meile

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Das Bundesgericht hat einen Rekurs der Swisscom gutgeheissen und entschieden, dass die Letzte Meile nicht auf dem Verordnungsweg geöffnet werden kann, sondern dass es dazu eine Gesetzesänderung braucht. Bei der Öffnung der Letzten Meile handle es sich um einen Grundsatzentscheid, der nur auf Gesetzesebene zu regeln sei, so die zuständigen Richter. Das bestehende Fernmeldegesetz erfülle die Bedingungen für eine Entbündelung nicht. Im Februar 2003 hatte der Bundesrat entschieden, dass die Letzte Meile gleichzeitig durch eine Verordnung und mithilfe der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) zu öffnen sei. Am 20. Februar 2004 hatte die ComCom im Rahmen von sunrises Interkonnektionsgesuch um Entbündelung der Letzten Meile in einem Grundsatzentscheid bestätigt, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Entbündelung über den Verordnungsweg gegeben seien. Damit hätte die Entbündelung rasch vorgenommen werden können. Gegen diesen Entscheid der ComCom hat Swisscom jedoch beim Bundesgericht Rekurs eingelegt und nun recht bekommen. Über die Änderung des FMG muss zunächst noch das Parlament beraten. Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Nationalrates zu einer Entbündelung am 7. Oktober, liegt es nun am Ständerat über den Vorschlag zu debattieren. Damit dauert es noch mindestens zwei Jahre, bis die Swisscom-Konkurrenz einen Zugang auf die Letzte Meile erhält - vielleicht sogar noch länger. Denn mit einem Referendum kann bei diesem Vorschlag zur Gesetzesänderung gerechnet werden.