Bundesrat verabschiedet E-Signatur-Gesetz

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Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur verabschiedet. Der Entwurf wird nun dem Parlament unterbreitet. Der Gesetzesentwurf ist gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in vielen Teilen ausgebaut und präzisiert worden. Das neue Gesetz soll die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichstellen, wenn die elektronische Signatur auf dem Zertifikat eines anerkannten Zertifizierungsdiensteanbieters beruht. Damit können die Verträge, für die bisher die traditionelle Schriftform nötig war, künftig auch auf elektronischem Weg geschlossen werden. Das ZertES löst die zeitlich befristete Zertifizierungsdiensteverordnung ab. Der Entwurf und auch die Vernehmlassungsvorlage sind auf der Website des Bundesamts für Justiz einsehbar (Entwurf: News; Vorlage: Link Vernehmlassungsunterlagen (Publikationen und Gutachten).