Elektronisches Siegel

Bundesrat will elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen

Uhr | Aktualisiert

Der Bundesrat will mit der Einführung eines elektronischen Siegels den Einsatz elektronischer Zertifikate für Unternehmen und Behörden vereinfachen.

Der Bundesrat will ein sogenanntes elektronisches Siegel für den Geschäftsverkehr einführen, das den Herkunftsnachweis sowie die Integrität von Mitteilungen gewährleisten soll. Zu diesem Zweck hat er am vergangenen Mittwoch die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (Zertes) verabschiedet.

Demzufolge besteht nun nebst der bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die nur natürlichen Personen zugänglich ist, die Möglichkeit, zwei weitere, ähnliche Anwendungen von elektronischen Zertifikaten einzusetzen: Einerseits die geregelte elektronische Signatur, an die reduzierte Anforderungen gestellt werden, andererseits das geregelte elektronische Siegel, das auch juristischen Personen (also Unternehmen, Vereinen, Stiftungen usw.) und Behörden zugänglich ist.

Damit sollen die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen, effizienten Regelung befriedigt werden, heisst es weiter.

Keine elektronische Signatur

Die beiden neuen Anwendungen sind laut Mitteilung nicht mit dem rechtlichen Konzept der elektronischen Signatur zu verwechseln. Ihre Verwendung habe keine direkten Rechtswirkungen.

Mit der Totalrevision des Zertes sollen auch die Bestimmungen zur elektronischen Übermittlung in den verschiedenen Prozessordnungen des Bundes harmonisiert werden. Die Harmonisierung soll dazu führen, dass der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden vereinfacht und landesweit einheitlich umgesetzt werden kann.