Bundesverwaltungsgericht bestätigt Swisscoms Marktbeherrschung: Zugang zum Bitstrom wird frei

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Swisscom muss den schnellen Bitstromzugang zu regulierten Bedingungen anbieten. So lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht bestätigt damit die Auffassung der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) und der Wettbewerbskommission (Weko). Swisscom reichte am 7. Januar 2008 bei dem Gericht Beschwerde gegen den Entscheid der Comcom vom 21. November 2007 ein. Die Comcom hatte gestützt auf das revidierte Fernmeldegesetz eine Teilverfügung erlassen, die Swisscom dazu verpflichtete, den alternativen Anbietern Zugang zum regulierten Bitstrom zu gewähren. Swisscom hatte sich auch nach der Verabschiedung des revidierten Fernmeldegesetzes geweigert, der Konkurrenz den Bitstromzugang, eine Voraussetzung für Breitbandinternetanschlüsse, zu gewähren. Da man im Breitbandbereich aufgrund der Kabelnetzbetreiber nicht marktbeherrschend sei, entfalle der Zwang zum freien Zugang, argumentierte der Telco. Die Comcom stützte sich hingegen auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (Weko), wonach Swisscom eine beherrschende Stellung im Breitbandmarkt einnehme. Wie Swisscom heute mitteilt, akzeptiere das Unternehmen den Entscheid und verzichte auf einen Weiterzug an das Bundesgericht. Die ehemalige Monopolistin dämpft aber auch gleich die Erwartungen: Für den freien Zugang seien umfangreiche technische und vertragliche Vorarbeiten nötig. Die Zustellung der entsprechenden Vertragswerke an die alternativen Fernmeldeanbieter könne innert drei bis vier Monaten erfolgen. Der regulierte Bitstromzugang soll damit frühestens im November dieses Jahres Realität werden. Swisscom beharrt allerdings noch immer darauf, aufgrund des Infrastruktur- und Dienstewettbewerbs in der Schweiz keine marktbeherrschende Stellung einzunehmen – sicherlich mit Seitenblick auf das noch laufende ADSL-Verfahren. Hier droht Swisscom eine vom Weko-Sekretariat angedrohte Sanktion von 237 Millionen Franken, sollte sich herausstellen, dass der Telco eine marktbeherrschende Stellung ausnützte.
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