Chapter 11 schützt nicht in Europa

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Der belgische Spezialist für elektronische Spracherkennungssysteme Lernout & Hauspie hat eine Niederlage im Kampf um die Sanierung des Unternehmens erlitten. Der zuständige belgische Richter hat den beantragten Gläubigerschutz von Lernout & Hauspie abgewiesen. Der Spruch wurde mit dem Fehlen eines konkreten Sanierungsplans von Seite des Unternehmens begründet. Das Unternehmen war in finanzielle Turbulenzen geraten und hatte erst Ende November Schutz vor seinen Gläubigern gemäss einer in den USA als Chapter 11 bekannten Regelung des Konkursrechts und entsprechenden belgischen Gesetzen beantragt. Einem Unternehmen das Chapter 11 zu verweigern, ist zumindest in den USA sehr unüblich. Dort wird mit Hilfe dieser Bestimmung zahlungsunfähigen Firmen eine Galgenfrist eingeräumt, während derer sie einen Käufer suchen oder sich sanieren können. Erst danach dürfen die Gläubiger ihre Forderungen gerichtlich geltend machen. So viel Spielraum wollten die belgischen Richter Lernout & Hauspie aber offenbar nicht einräumen.