ComCom fällt Grundsatzentscheid: Entbündelung ist jetzt möglich
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hält die bestehenden Rechtsbestimmungen für ausreichend zur Entbündelung der Letzten Meile. Einen entsprechenden Entscheid hat die ComCom heute veröffentlicht. "Im aktuell anzuwendenden Recht besteht eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Einführung des gemeinsamen und des vollständig entbündelten Zugangs zur letzten Meile", hält die ComCom in einer Medienmitteilung fest. Bei der Verfügung handelt es sich um einen Teilentscheid in Sachen TDC Switzerland vs. Swisscom Fixnet. TDC Switzerland, der Besitzer der Marke "Sunrise", hatte Ende Juli 2003 bei der ComCOm ein Interkonnektionsgesuch um Entbündelung der Letzten Meile eingereicht. Das Streitverfahren wurde vorerst auf die Grundsatzfrage der gesetzlichen Grundlage beschränkt, welche die ComCom mit ihrem aktuellen Entscheid nun bejaht. Damit folgt die Kommission dem Bundesrat: Dieser hatte im Februar 2003 die Fernmeldediensteverordnung dahingehend geändert, dass die beiden Entbündelungsformen "gemeinsamer Zugang" (Full Access) und "vollständig entbündelter Zugang" (Shared Line Access) der Interkonnektion unterstellt wurden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der Entbündelung der Letzten Meile auf dem Verordnungsweg seien ausreichend, hatte der Bundesrat damals festgehalten. Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig. Er kann noch vor Bundesgericht angefochten werden, was Swisscom sicher tun wird, wie Pressesprecher Sepp Huber gegenüber dem NetzwocheTicker bestätigte. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Entbündelung nicht gegeben sind", hielt Huber fest. Neue Argumente seien im ComCom-Entscheid nicht aufgetaucht, im Gegenteil: Der Nichteintretens-Entscheid auf die Revision des Fernmeldegesetzes der vorberatenden Kommission des Nationalrates von letzter Woche sei nicht berücksichtigt worden. "Für uns ist es unverständlich, dass dieser Entscheid von der ComCom in keiner Weise erwähnt wurde", monierte Huber.
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