CVP und SKS gegen Urheberrechtsabgabe auf Speichergeräte

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Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) will gegen die Urheberrechtsabgabe auf Speichergeräten, die CVP Schweiz gar gegen die bisherigen Gebühren auf Leerträger und Speichermedien vorgehen. Stein des Anstosses war der Entscheid der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten vom 24. Januar, dass Importeure und Hersteller von mp3-Playern und Harddisc-Recordern auf die Geräte Gebühren erheben müssen.
Die SKS hält fest, dem Entscheid fehle die rechtliche Grundlage und der Ständerat habe eine generelle Geräteabgabe bereits abgelehnt. Weiter kritisiert die SKS, dass die Konsumentenverbände von den Verhandlungen ausgeschlossen wurden. Die Stiftung rechnet mit Verteuerungen von 10 bis 30 Franken bei mp3-Playern und rund 90 Franken bei Harddisc-Videorecordern.
Die CVP verkündete in einer Pressemeldung, sie wolle gar die Vergütungen für sämtliche Leerträger und Speichermedien abschaffen und daher in der Märzsession die Streichung des entsprechenden Artikels des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte fordern. Weiter hält die CVP fest, durch das Vorgehen der Schiedskommission werde die Geräteabgabe durch die Hintertüre eingeführt. Die CVP fordert ein Urheberrecht, das dem Trend zur Einzelverwertung, das durch DRM-Systeme möglich wird, Rechnung trägt.