Deutsche Telekom muss ihr Ortsnetz öffnen
Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern den Zugang zum eigenen Ortsnetz gewähren. Dies hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern Mittwoch entschieden. Eingeleitet wurde der Rechtsstreit durch den Telekommunikationsanbieter Debitel, der sich im Sommer 2000 bei der Bonner Regulierungsbehörde über die monopolähnliche Situation beim Ortsnetz beschwerte. Die Swisscom-Tochter hatte Endkundenanschlüsse sowie Verbindungsminuten für Orts- und Cityverbindungen einschliesslich digitaler Angebote wie ISDN erwerben und im Reseller-Geschäft selbst vermarkten wollen, was die Deutsche Telekom ablehnte. Die Regulierungsbehörde wandte sich darauf an die Deutsche Telekom mit der Forderung, ihr Marktverhalten zu ändern, wogegen die Monopolistin klagte. Die Klage ging inzwischen durch verschiedene Instanzen und wurde nun, in der letzten Instanz, gegen die Deutsche Telekom entschieden.
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