Digitale Unterschriften ab 1. Januar 2005 rechtsgültig

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Wie bereits früher angekündigt, sind ab dem 1. Januar 2005 digitale Unterschriften definitiv den handschriftlichen Unterschriften rechtlich gleichgestellt. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz verabschiedet und das Datum für seine Gültigkeit auf Anfang Jahr gesetzt. Bis dahin muss das BAKOM die neuen Bestimmungen noch durch technische und administrative Vorschriften ergänzen, heisst es in einer Pressemeldung von heute Freitag.