E-Voting-Versuch im Kanton Zürich kleiner als geplant

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Der geplante E-Voting-Versuch im Kanton Zürich auf kantonaler Ebene vom 27. November wird anstatt in 15 in nur drei Gemeinden durchgeführt. Dies, weil am 27. November nicht nur kantonale, sondern auch zwei Bundesvorlagen zur Abstimmung kommen. Deswegen dürfen statt der wie vorgesehen 100'000 Stimmberechtigten nur 16'000 teilnehmen, erklärte Andreas Müller, juristischer Sekretär im Generalsekretariat der Justizdirektion, gegenüber dem NetzwocheTicker. Denn der Bundesrat sieht vor, dass, falls etwas schief gehen sollte, bei E-Voting-Versuchen nur zwei Prozent der Stimmberechtigten teilnehmen dürfen, um das eidgenössische Abstimmungsergebnis nicht zu gefährden. "Wir möchten die Gemeinden, die gern am E-Voting-Test teilgenommen hätten, nächstes Jahr in die Versuche einbeziehen", erklärt Müller. Doch solche Entscheide hängen vom Bund ab. 2006 muss der Bundesrat dem Parlament einen Evaluationsbericht einreichen, der über die in seimen Auftrag in den Kantonen Genf, Lausanne und Zürich durchgeführten E-Voting-Tests Rechenschaft ablegt. Dieser ist dann die Grundlage für weitere Entscheide.
Nichts ändern wird sich am ersten E-Voting-Versuch auf Gemeindeebene in Bülach. Die Bürger der Gemeinde Bülach werden im Oktober 2005 als erste Schweizer mit dem Handy per SMS und als erste Deutschschweizer per Internet an einer politischen Abstimmung teilnehmen können.