E-Voting-Versuche am Abstimmungs-Wochenende
Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 23. September 2012 haben erneut zwölf Kantone Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Die Kantone Solothurn und Graubünden meldeten ein technisches Problem.

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 23. September 2012 haben erneut zwölf Kantone Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Diese haben die Anforderungen des Bundes erfüllt und sind erfolgreich verlaufen, wie die Bundeskanzlei gestern mitgeteilt hat. Von den rund 150'000 Stimmberechtigten, die ihre Stimme via Internet hätten abgeben können, haben laut der Bundeskanzlei 20'776 Wähler ihre Stimme elektronisch eingelegt. Der Kanton Freiburg gehört dabei zu den Spitzenreitern: rund 57,2 Prozent der zu Vote électronique zugelassenen und an der Abstimmung teilnehmenden Stimmenden haben vom neuen Stimmkanal profitiert. Der Kanton Genf bildet mit rund 22 Prozent die untere Grenze.
Anlässlich dieser eidgenössischen Volksabstimmung konnten die Kantone 30 Prozent ihres Elektorats in die Versuche einbeziehen. Wie bei den letzten Versuchen haben die Kantone Genf und Neuenburg neben ihren Auslandschweizer auch Inlandschweizer (70'240 im Kanton Genf beziehungsweise 18'930 im Kanton Neuenburg) zu den Versuchen zugelassen. Die anderen zehn Kantone (Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau) beschränken sich auf Auslandschweizer.
Technisches Problem in zwei Gemeinden
Die Kantone Solothurn und Graubünden, die mit einer Kopie des Zürcher Vote-électronique-Systems arbeiten, haben die Bundeskanzlei über ein technisches Problem informiert, von dem in den zwei Kantonen je eine Gemeinde betroffen war. Dabei wurden die Zugriffsdaten von 16 bzw. 2 stimmberechtigten Auslandschweizern vor Öffnung der elektronischen Urne nicht in die Stimmrechtsdatenbank übernommen. Dies hatte zur Folge, dass diese insgesamt 18 Auslandschweizer nicht elektronisch abstimmen konnten. Weitere Gemeinden oder Stimmberechtigte waren nicht betroffen.
Die Ursache des technischen Fehlers wurde identifiziert. Im Hinblick auf die nächste eidgenössische Abstimmung am 25. November 2012 soll dieser behoben werden.

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