Ein gemeinsames UMTS-Netz für die Schweiz?

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Wegen strengen Strahlenschutzvorschriften, verbreitetem Widerstand gegen Funkantennen und hohen Netzaufbaukosten sollen die vier Mobilfunk Konzessionärinnen Swisscom, Orange, Sunrise und 3G Mobile eine gemeinsame Netzgesellschaft gründen und ein gemeinsames Funknetz errichten. Dies schlägt die Stiftung Avenir Suisse vor. Der Vorschlag kommt zum richtigen Zeitpunkt. In den letzten Wochen war der Streit zwischen der Umweltschutzbehörde BUWAL und den Mobilfunkbetreibern, vertreten durch den Branchenverband SICTA, Thema sowohl in den Schweizer Medien wie im Parlament. Durch die Realisierung des Vorschlages könnte gemäss dem Think Tank Avenir Suisse in der Schweiz eine raschere flächendeckende Versorgung mit UMTS-Diensten zu tieferen Kosten, mit weniger Antennen und geringerer Strahlenbelastung erreicht werden. Die konkreten Forderungen im Wortlaut: 1. Schaffung eines einzigen Multioperator Radio Access Network (MRAN) zur gemeinsamen Nutzung aller konzessionierten Betreiber. Die Kernnetze werden dabei von den einzelnen Betreibern eigenständig errichtet und betrieben. Bei der MRAN-Lösung nutzt jede der vier Konzessionärinnen ausschliesslich die ihr zugeteilten Frequenzen. 2. Errichtung einer gemeinsamen Funknetzgesellschaft. Am sinnvollsten ist die Organisation der Netzgesellschaft als privatwirtschaftliches Gemeinschaftsunternehmen, das – um Monopolgewinne zu vermeiden – einer Kontrolle durch die Regulierungsbehörde unterliegen muss. Die vier Konzessionärinnen sollten auf Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit zu gleichen Anteilen eine Netzgesellschaft gründen, was innerhalb des geltenden Rechts möglich ist. 3. Festlegung UMTS-gerechter Messvorschriften. Eine Orientierung an der mittleren Sendeleistung anstatt an der Maximalleistung wäre für die UMTS-Technologie vernünftiger und praktikabler. Längerfristig ist eine Anpassung der Schweizer NIS-Verordnung an die überwiegend in Europa geltenden Vorschriften empfehlenswert. Dies würde eine signifikante Reduktion der Zahl der Antennen mit sich bringen. Die Forderungen werden aufgrund der Resultate von drei von der Avenir Suisse in Auftrag gegebenen Studien erhoben: Sowohl ökonomisch, wie rechtlich und technologisch sei eine gemeinsame Betreibergesellschaft möglich. Die SICTA auf der anderen Seite hat auf die Vorschläge umgehend reagiert und winkt ab: Keine neuen Erkenntnisse - eine Diskussion erübrigt sich lautet der Tenor. Avenir Suisse verkenne die heutige Situation: Um die Vorgaben, die die Netzbetreiber mit dem Erwerb einer UMTS-Lizenz erhalten haben, einhalten zu können, begannen sie im vergangenen Jahr mit dem Aufbau der UMTS-Mobilfunknetze. Alle Mobilfunkbetreiber verfügen bereits heute über zahlreiche bewilligte UMTS-Standorte, mehrere UMTS-Testanrufe einzelner Betreiber wurden bereits gemeldet. Eine gemeinsame Netzbetreiber-Gesellschaft würde in diesem Stadium bereits getätigte Investitionen der Netzbetreiber gefährden. Zudem bedeute die vorgeschlagene, gemeinsame Netzbetreiber-Gesellschaft gemäss SICTA einen Rückschritt in die Monopolisierung. Einen ausführlicher Artikel zum Thema finden Sie auch in der aktuellen Netzwoche Nr. 9.