Erfolg für Klage gegen DSL-Monopol in Frankreich
T-Online konnte in Frankreich einen Erfolg vor der Kartellkommission verbuchen. Das französische Kartellamt entschied, dass France Telecom der Konkurrenz die gleichen Konditionen einräumen muss wie der eigenen Internettochter Wanadoo. Pikantes Detail: In Deutschland selbst vertritt T-Online respektive die Deutsche Telekom die andere Seite. Hier musste das deutsche Kartellamt die Deutsche Telekom zur Öffnung des DSL-Marktes auffordern und gleichzeitig Sonderkonditionen für die Internettochter T-Online untersagen.
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