Gemeinsamer Tarif für Audio- und Audiovisuelle Geräte wurde genehmigt
Die Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) hat den „Gemeinsamen Tarif 4d zur Vergütung auf digitalen Speichermedien wie Microchips oder Harddiscs in Audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten“ (GT4d) angenommen, wie der Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz SWICO meldet. Damit müssen Hersteller und Importeure auf MP3-Player/iPod und AV-Geräte mit eingebauten Harddisks keine überhöhten Abgaben mehr entrichten. Der GTd4 war im Dezember 2008 von den Verwertungsgesellschaften und Nutzerorganisationen eingegeben worden. Der neue Tarif tritt am 1. Juli in Kraft und wird in den nächsten Tagen im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB veröffentlicht.
Der SWICO, der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN), Econmiesuisse und Swissstream hatten sich gemeinsamen gegen die Technologiediskriminierung eingesetzt, nachdem das Bundesgericht im Juni 2007 überhöhte Abgaben auf AV- und Audiogeräte beschlossen hatte.
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