Information Technology & Trust bekommt Zuschlag für SSGI-Ausschreibung

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Die Information Technology & Trust (IT&T) AG mit Sitz in Rotkreuz hat die SSGI-Ausschreibung gewonnen: Der Verein Schweizerische Städte- und Gemeindeinformatik SSGI suchte für seine rund 290 Mitglieder (Städte und Gemeinden) in den letzten Monaten öffentlich eine neue Gemeinde-Informatiklösung - und Newsystem Public von IT&T wurde zum Sieger gekürt. Auch Elca profitiert von der Wahl des Produkts Newsystem Public: Als Technologiepartner ergänzt der Westschweizer IT-Service-Anbieter die Lösung um weitere Produkte und Dienstleistungen. Es handelt sich um die grösste Ausschreibung im Kommunalbereich, die je für Informatik-Vorhaben durchgeführt wurde. Nach einer fixen Betriebszeit von acht Jahren werden zwischen SSGI und IT&T in gegenseitigem Einvernehmen die Modalitäten für die weitere Zusammenarbeit definiert. Kommt dabei keine Einigung zu Stande, kann SSGI die Herausgabe der hinterlegten Software verlangen und für die Sicherstellung und Weiterentwicklung für seine Vereinsmitglieder verwenden. Dieses Vorgehen werde dadurch erleichtert, dass mit dem Produkt Newsystem Public, basierend auf Microsoft Dynamics NAV, jeder Kunde Zugriff auf den gesamten Sourcecode aller lizenzierten Anwendersoftware-Komponenten habe. Somit könne im Falle eines Vertragsendes die Anwendersoftware jederzeit von einem anderen, zertifizierten Dynamics-NAV-Partner oder – bei entsprechender Lizenzierung – sogar vom Kunden selber weiterentwickelt werden, so IT&T. Nicht an der Ausschreibung teilgenommen hat Nest/Abacus. Dies, obwohl man "die geforderten fachlichen Punkte fast ausnahmslos erfüllen kann und insbesondere auch im Bereich E-Government und HRM2 bestens gerüstet ist", heisst es auf Nest.ch. Der Grund für die Nicht-Teilnahme: Anbieter, die dem Bietenden keine Miteigentumsrechte an der Software einräumen, würden schlechter bewertet. Nest und Abacus seien aber nicht bereit, dieses Miteigentum einzuräumen und erachten diese Forderung für etablierte Hersteller als eine wesentliche Benachteiligung. "Gewisse vertragliche Bedingungen sind zudem mit unserem bisher erfolgreich praktizierten Geschäftsmodell nicht in Einklang zu bringen und würden auch die unternehmerischen Freiheiten etwa im Bereich der Produkte- und Entwicklungsplanung zu stark einschränken", heisst es weiter.