Internet-Radios müssen Gebühren zahlen
In den Vereinigten Staaten mussten bislang nur jene Radiostationen Lizenzgebühren an die Musikindustrie bezahlen, die ihr Angebot nur über das Netz verbreiten und bei denen der User die Titel, die er hören möchte, wählen kann. Herkömmliche Radiostationen, die ihr Angebot parallel zum Funk auch im Netz verbreiten und die Musiktitel nicht schon lange im voraus ankündigen, mussten hierfür keine zusätzlichen Gebüren bezahlen. Dies war im Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998 als so genannte Statutory License verankert worden. Das soll jetzt anders werden. Das Copyright Office, in den Vereinigten Staaten zuständig für Urheberrecht und Copyright-Lizenzen, hat entschieden, dass auch diese in Zukunft gesonderte Lizenzgebühren für den Webcast zu zahlen haben. Die Gesetzgebung ist seit heute Montag auf der Homepage des Copyright Office veröffentlicht. Die Höhe der zu bezahlenden Beträge und die zeitlich Fälligkeit wird von der Bestimmung nicht festgelegt und bleibt vorerst Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Sendeanstalten und der Musikindustrie. Hilary Rosen, Boss der Vereinigung der US-amerikanischen Musikindustrie (RIAA), zeigte sich sehr erfreut über den Entscheid des Copyright Office, gab aber noch keine Informationen zum Stand der Verhandlungen preis. Weniger glücklich darüber ist naturgemäss die National Association of Broadcasters (NAB). Dort laufen die Abklärungen, ob diese Entscheidung Bundesgesetzen widerspricht, die im Copright-Gesetz zum Ausdruck kommen, auf Hochtouren.
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