Jurist: Tagesanzeiger.ch verstösst bei der Einbindung von TV-Beiträgen gegen das Wettbewerbsrecht

Uhr | Aktualisiert
Dürfen Medien-Websites Fernsehbeiträge in ihren Internetauftritt einbinden? Nein, sagt der Jurist Peter Studer in einem Beitrag im Jusletter. Der konkrete Fall betrifft einen Streit zwischen dem Tages-Anzeiger und dem Schweizer Fernsehen. Die Zeitung integriert SF-Beiträge ohne Absprache in eigene Artikel ein und versieht sie dabei mit einem Rahmen mit Tages-Anzeiger-Logo. Dies führte zu Protest und der Androhung einer Klage seitens des Fernsehens. Peter Studer, der selbst schon Chefredaktor des Tages-Anzeigers und des Schweizer Fernsehens war, kommt nun zum Schluss, dass der Tages-Anzeiger sich wohl keine Urheberrechtsverletzung vorwerfen lassen muss, dafür aber eine Verletzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb – wenn nämlich die Übernahme der fremden Leistung kaum Kosten verursache und das Onlineportal aus der Übernahme einen unlauteren Wettbewerbsvorteil ziehe. Studer bezieht sich dabei auf den bekannten „Inserateklau“-Fall: Das Bundesgericht entschied 2005 gegen mehrere Medienhäuser, dass die Eigentümerin der Onlineplattform www.anzeiger.ch fremde Wohnungsinserate übernehmen und um eigene Inhalte angereichert auf der eigenen Website wiedergeben dürfe. Das Bundesgericht betrachtete den Aufwand von Anzeiger.ch bei der Bearbeitung als ausreichend, um ihm die Tätigkeit zu erlauben. Diesen Aufwand schätzt Studer im Fall des Tages-Anzeigers allerdings als sehr gering ein: „Ohne verhältnismässig akzeptablen eigenen Aufwand übernimmt und verwertet das Onlineportal des Zeitungshauses marktreife kostspielige Leistungen von SF.“ Sein Schluss deswegen: Die freie Übernahme und Verwertung von SF-Fernsehbeiträgen durch Onlineportale ist wettbewerbsrechtlich unlauter. Für den Kauf der Artikel ist eine Registration erforderlich.
Tags