Formfehler

Megaupload geht in die Offensive

Uhr | Aktualisiert

Der Filehoster fordert die amerikanische Justiz auf, die Klage fallen zu lassen. Die Klage sei aufgrund der Rechtslage gar nicht legal.

Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)
Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)

Die Anwälte des Filesharingdiensts Megaupload haben beim Bezirksgericht in Virginia ein Gesuch eingereicht. Dieses fordert das Gericht auf, die Klage gegen das Unternehmen fallen zu lassen, wie Torrentfreak.com berichtet.

USA nicht zuständig

Die Verteidiger argumentieren einerseits damit, dass Megaupload als Unternehmen gar nicht beklagt werden kann. Das entsprechende US-Gesetz lässt keine Klage gegen Unternehmen zu, wenn sie keine Niederlassung in den USA unterhalten. Da Megaupload seinen Hauptsitz in Hongkong hat und keine Niederlassung in den USA betreibt, sei die Klage unzulässig, da sie nicht in die Zuständigkeit der amerikanischen Justiz falle. Es sei ausserdem gar keine Klageschrift zugestellt worden.

Ausserdem habe die USA die Rechte von Megaupload verletzt, indem sie das Unternehmen wirtschaftlich zerstörten. Die amerikanischen Behörden haben Anfang Januar Domainnanem, Server und persönliche Gegenstande beschlagnahmt und liessen Gründer Kim Schmitz und einige Kollegen verhaften. Schmitz wartet in Neuseeland auf seine Auslieferung.

Auslieferungsverfahren vor dem Aus

Die Auslieferung könnte allerdings erheblich erschwert sein. Nach neuseeländischem Recht nur ausgeliefert werden kann, wem ein Strafmass von mindestens fünf Jahren Gefängnis droht. In Neuseeland steht auf Urheberrechtsverletzungen allerdings nur vier Jahre Strafe.

Das Auslieferungsverfahren ist ebenfalls von einem Formfehler bedroht. So wurde Kim Schmitz' Besitz ohne ordnungsgemässe Benachrichtigung beschlagnahmt und die einstweilige Verfügung wurde Schmitz erst mit einigen Wochen Verspätung zugestellt.