Napster-Urteil: Sieg für Bertelsmann
Laut dem Urteil eines US-Berufungsgerichts in San Francisco darf die umstrittene Musiktauschbörse Napster zwar online bleiben und muss nicht (wie in der Verfügung von der Vorinstanz gefordert) die Site schliessen. Dafür muss Napster aber dafür sorgen, dass keine urheberrechtlich geschützten Musiktitel mehr über die Site getauscht werden. Das
Berufungsgericht hat den Fall an das zuständige Bezirksgericht zurückgewiesen und fordert dieses auf, die Verfügung, welche zu weit gefasst wurde, zu modifizieren. Napster hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Als Gewinner des Urteils kann die Bertelsmann eCommerce Group gesehen werden, welche mit Napster eine strategische Allianz eingegangen ist und aus Napster eine kostenpflichtige Tauschbörse für Mitglieder machen will. Bertelsmann liess verlauten, dass auf der einen Seite sichergestellt werden müsse, dass die Künstler, Rechteinhaber und die Musikindustrie bezahlt werden,
auf der anderen Seite jedoch Napster in die Lage versetzt werden müsse, Millionen von Musikliebhabern einen erstklassigen Filesharing-Service anzubieten. Wie es mit Napster weitergeht, ist also weiterhin offen.
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