Nationalrat will Online-Shopping sicherer machen.
In einem Bericht fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates den Bundesrat dazu auf, den Online-Einkauf in der Schweiz sicherer zu machen. Im Gegensatz zur EU kennt die Schweiz nämlich noch keine Bestimmungen, die sich speziell an den elektronischen Geschäftsverkehr richten. Aus diesem Grund schlägt die GPK dem Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. Dazu gehören unter anderem ein Widerrufsrecht der Konsumenten beim Online-Einkauf oder die Pflicht eines Anbieters, sich zumindest mit Telefonnummer und Geschäftssitz zu identifizieren. Zudem sei bei einigen Online-Shops das Bestellverfahren nicht transparent, was dazu führe, dass ein Konsument per Mausklick einen Vertrag abschliesse, ohne sich dessen bewusst zu sein. Deshalb fordert die GPK auch Vorschriften für den Vertragsabschluss. Der Bundesrat hat bis Mitte Mai 2005 Zeit, zu den Forderungen der GPK Stellung zu nehmen.
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