Neue EU-Datenschutzvorschriften für digitale Kommunikation in Kraft getreten
Seit Ende letzter Woche müssen die Mitgliedstaaten der EU der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nachkommen und sind aufgefordert diese in ihr nationales Recht zu integrieren. In der Richtlinie sind Massnahmen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation festgelegt. Sie legt unter anderem fest, unter welchen Voraussetzungen so genannte Cookies auf den PC von Nutzern hinterlegt oder von Mobiltelefonen erzeugte Standortdaten verwendet werden dürfen. Insbesondere führt die Richtlinie auch ein EU-weites Spam-Verbot ein. Cookies dürfen nur verwendet werden, wenn der Nutzer deutliche Informationen über deren Zweck und das Recht erhält, diese abzulehnen. Ausser zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Kundenbeziehung ist E-Mail-Werbung gemäss der Richtlinie nur mit vorheriger Einwilligung gestattet. Auch vorgetäuschte Absender und ungültige Rückadressen, wie sie häufig von Versendern von Spam verwandt werden, sind verboten. Diese Regelung der vorherigen Einwilligung gilt auch für SMS-Nachrichten und andere elektronische Nachrichten, die an ein mobiles oder festes Endgerät gesandt werden. Die Mitgliedstaaten können auch unerbetene elektronische Werbepost an Unternehmen verbieten. Die Kommission will zu diesem Thema bis Ende des Jahres eine besondere Mitteilung herausgeben. In einer Mitteilung der europäischen Kommission heisst es, dass neben den Anstrengungen der EU auch eine bilaterale und multilaterale internationale Zusammenarbeit erforderlich sei. Die Teilrevision des Fernmeldegesetzes, die in der Schweiz unter anderem das Thema E-Mail-Marketing und Spam regeln soll, tritt frühestens 2005 in Kraft.
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