Optischer Relaunch bei ch.ch - Verzicht auf elektronische Dienstleistungen
Das Informationsportal ch.ch der Bundeskanzlei ist visuell überarbeitet worden und seit gestern Montag mit neuem Logo und verbesserter Nutzerführung online. Inhaltlich hat sich wenig geändert. Die Nutzer haben wie bisher die Möglichkeit, über Themenbereiche, eine Indexfunktion, eine Übersicht nach Kapiteln und eine Suchfunktion zu den angebotenen Informationen zu gelangen. ch.ch deckt gegenwärtig nur Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger ab, informiert die Bundeskanzlei. In Zukunft sollen auch Angebote im Bereich der Unternehmen und der Behörden integriert werden.
Vom Aufbau eines virtuellen Amtsschalters für die ganze Schweiz mit der Möglichkeit, elektronische Dienstleistungen abwickeln zu können, wird nun hingegen auch offiziell Abstand genommen. Mit der Begründung, dass dies in der föderalistischen Schweiz mit heterogenen IT-Systemen auf allen Ebenen nur mit sehr grossem Aufwand möglich wäre. Ebenfalls keine Rede mehr ist vom "Guichet virtuel", dem ehemaligen Projektnamen für das viel kritisierte Portal.
Rechtsgrundlage für das Informationsportal www.ch.ch sei eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen, die 23 der 26 Kantone für die Jahre 2005 bis 2006 unterzeichnet haben, informiert die Bundeskanzlei weiter. Die drei Kantone Zürich, Luzern und Solothurn, die die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben, seien im Grundsatz zu einer weiteren Zusammenarbeit bereit. In welcher Form, sei noch Gegenstand von Verhandlungen. Damit könne sichergestellt werden, dass keine "Informationslöcher" entstehen.
Vom Aufbau eines virtuellen Amtsschalters für die ganze Schweiz mit der Möglichkeit, elektronische Dienstleistungen abwickeln zu können, wird nun hingegen auch offiziell Abstand genommen. Mit der Begründung, dass dies in der föderalistischen Schweiz mit heterogenen IT-Systemen auf allen Ebenen nur mit sehr grossem Aufwand möglich wäre. Ebenfalls keine Rede mehr ist vom "Guichet virtuel", dem ehemaligen Projektnamen für das viel kritisierte Portal.
Rechtsgrundlage für das Informationsportal www.ch.ch sei eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen, die 23 der 26 Kantone für die Jahre 2005 bis 2006 unterzeichnet haben, informiert die Bundeskanzlei weiter. Die drei Kantone Zürich, Luzern und Solothurn, die die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben, seien im Grundsatz zu einer weiteren Zusammenarbeit bereit. In welcher Form, sei noch Gegenstand von Verhandlungen. Damit könne sichergestellt werden, dass keine "Informationslöcher" entstehen.
Swiss AI Jobs Report 2026
Schweizer KMUs buhlen um erfahrene KI-Fachkräfte
Uhr
Certificate Lifecycle Management
Zertifikate sicher verwalten, Risiken früh erkennen
Uhr
Sicherheitslücke
Ricardo meldet Datenabfluss bei 890'000 Userkonten
Uhr
Datenabfluss bei Softwarelieferanten
Update: Auch Berner Pensionskassen melden einen Cyberangriff
Uhr
Cyberangriff auf Onlinehändler
Asos bestätigt Datenleck nach gefälschter Push-Nachricht
Uhr
"This might take more tokens than usual"
Wieso nicht auch alltägliche Probleme maximal optimieren
Uhr
Report von Omdia
Markt für OLED-Monitorpanels wächst um fast 80 Prozent
Uhr
E-ID und Liveness Detection
Finma aktualisiert Anforderungen an Video- und Online-Identifizierungen für Banken
Uhr
Neue Einigung mit Preisüberwacher
Swisscom darf Preisobergrenze für Glasfasernetz nicht erhöhen
Uhr
Neuer Chef fürs Team Digital Workplace
BDO übernimmt Microsoft-365-Spezialisten K-Con
Uhr