Preisüberwacher will, dass Bundesrat EU-Roaming-Regelung übernimmt
Im Juli soll die von der EU vorgeschlagene Roaming-Verordnung zur Senkung von Handygebühren im Ausland in Kraft treten. Nun fordert der Preisüberwacher Rudolf Strahm den Bundesrat dazu auf, die EU-Regelung im Rahmen der bilateralen Abkommen auch für die Schweiz zu übernehmen. Weder die Preisüberwachung, noch die Weko, noch die Comcom hätten eine gesetzliche Grundlage, die Preise für die Benutzung des Mobiltelefons im Ausland rasch zu senken. Dazu sei ein bilaterales Arrangement oder Abkommen mit der EU nötig, das in die Zuständigkeit des Bundesrates falle, so Strahm. Nur der Bundesrat könne dafür sorgen, dass die Schweiz nicht auch bei den Mobilfunkpreisen im europäischen Vergleich zu einer Hochpreisinsel werde respektive eine solche bleibe.
Die Preisüberwachung macht geltend, dass eine solche Anpassung volkswirtschaftlich von grossem Nutzen wäre. Besonders um die Ferienzeit würden bei ihr immer wieder Klagen über hohe Mobiltelefonie-Gebühren im Ausland ein.
Die EU-Regelung will die Mobilfunkanbieter mittels einer Preisobergrenze zwingen, die Gebühren um bis zu 70 Prozent zu senken. Dazu braucht die EU-Kommission allerdings erst die Zustimmung der 27 EU-Länder und des Europaparlaments. Das EU-Parlament soll im Mai entscheiden, die zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten im Juni.
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