Rapidshare gewinnt erneut Verfahren gegen Capelight Pictures
Die Schweizer Rapidshare AG hat ein weiteres Berufungsverfahren gegen den Filmvertreiber Capelight Pictures gewonnen. Rapidshare hatte gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese einstweilige Verfügung nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils aufgehoben.
Gegenstand des Streits war die Frage, ob Rapidshare alles dem Unternehmen zumutbare unternommen habe, um gegen die rechtswidrige Verbreitung des von Capelight Pictures vertriebenen Films „Inside a Skinhead“ über die Server von Rapidshare vorzugehen. Dies hat das Gericht nun bejaht. Bereits im April 2010 war Rapidshare in einem anderen Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures bestätigt worden, dass der Filehoster sogar mehr gegen Urheberrechtsverletzungen auf seiner Plattform unternehme als ihm zuzumuten sei.

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