Rapidshare gewinnt erneut Verfahren gegen Capelight Pictures
Die Schweizer Rapidshare AG hat ein weiteres Berufungsverfahren gegen den Filmvertreiber Capelight Pictures gewonnen. Rapidshare hatte gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese einstweilige Verfügung nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils aufgehoben.
Gegenstand des Streits war die Frage, ob Rapidshare alles dem Unternehmen zumutbare unternommen habe, um gegen die rechtswidrige Verbreitung des von Capelight Pictures vertriebenen Films „Inside a Skinhead“ über die Server von Rapidshare vorzugehen. Dies hat das Gericht nun bejaht. Bereits im April 2010 war Rapidshare in einem anderen Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures bestätigt worden, dass der Filehoster sogar mehr gegen Urheberrechtsverletzungen auf seiner Plattform unternehme als ihm zuzumuten sei.
Kleine Unternehmen im Visier
Cyberkriminelle tarnen Ransomware als Interpol-Beweismaterial
Uhr
ETH News
Ein 3D-Scanner für elektromagnetische Felder
Uhr
Photonik aus Neuenburg
CCRAFT baut Produktion photonischer Chips aus
Uhr
"Aren't we all innocent?"
Gefängnis für nervige Leute
Uhr
Exposure Gap Report 2026
Angreifer überfordern IT-Abteilungen mit Warnmeldungen
Uhr
Pognosen von CBRE
Zürichs RZ-Kapazität verdoppelt sich in den kommenden vier Jahren
Uhr
Europäische Südsternwarte warnt
Studie sieht Astronomie durch Starlink & Co. bedroht
Uhr
Ranking zum Schweizer Onlinehandel
Das sind die umsatzstärksten Onlineshops der Schweiz
Uhr
David Bader
Aveniq ernennt erstmals einen Leiter für KI und Daten
Uhr
Plattform für Pflegevertretungen
Carewell sammelt 1,5 Millionen Franken in Finanzierungsrunde
Uhr