simsa wird politisch aktiv

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Der IT-Branchenverand simsa will sich am laufenden Vernehmlassungsverfahrung zum Thema Netzwerkkriminalität beteiligen. Die gegenwärtig laufende Revision will, dass Access Provider und teilweise auch Hosting Provider nicht strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie über ihre Systemen kriminelle Inhalte zugänglich machen. Laut simsa bleibt der in die Vernehmlassung geschickte Entwurf auf halbem Weg stehen und schaffe insbesondere auch ein mögliches Haftungsrisiko für Suchmaschinenbetreiber. Der Verband will nun eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe gründen und sucht betroffene simsa-Mitglieder, die sich beteiligen möchten.
Laut Informationen der NZZ am Sonntag lehnt sich die Schweiz bei ihren neuen Bestimmungen an eine entsprechende EU-Richtlinie an: Autor und Content-Anbieter einer Website mit kriminellem Inhalt wären demnach voll haftbar, Hosting Provider nur beschränkt, nämlich dann, wenn sie die Nutzung illegaler Inhalte nicht verhindern oder Hinweise nicht an die Strafverfolgungsbehörde weiterleiten. Access Provider sollen nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Im Unterschied zur EU-Richtlinie plant die Schweiz aber offenbar eben auch eine Bestimmung, die Betreiber von Suchmaschinen ebenfalls beschränkt haftbar machen soll.