Speichern harter Pornografie wird bald strafbar
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat letzte Differenzen bei der Revision des Sexualstrafrechts ausgeräumt und das Verbot des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie sowie von Pornografie mit Gewaltdarstellungen um sexuelle Handlungen mit Tieren ergänzt. Das Sexualstrafrecht kann nun also nach jahrelanger Rechtsdiskussion verschärft werden. Besonders unter dem Gesichtspunkt der Kinderpornografie war auf internationaler Ebene schon seit längerem die Bestrafung des Besitzes von harter Pornografie verlangt worden. Bisher waren nur Einfuhr, Lagerung, Ausstellen und Anbieten solchen Materials strafbar. Das Betrachten von harter Pornografie im Internet an sich wird auch mit der Revision des Strafgesetzes nicht strafbar. Die Schwelle der Strafbarkeit überschreitet der Internetnutzer dann, wenn er die fraglichen Bilder auf seinen Computer herunterlädt.
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