Streaming-Empfang ist melde- und gebührenpflichtig
Mit fortschreitender technologischer Entwicklung und dem Ausbau des Angebotes gewinnt der Empfang von Radio- und TV-Programmen via Internet und Computer an Bedeutung. Die Schweizer Inkassostelle für Radio- und Fernsehgebühren Billag teilt deshalb mit, dass auch dieser Programmempfang melde- und gebührenpflichtig ist. Registrieren muss sich, wer diese Programme privat via Computer empfängt und konsumiert und weder Radio- noch TV-Empfang angemeldet hat. Wer bereits Gebühren für ein herkömmliches Radio- oder TV-Gerät bezahlt, muss sich für den Empfang via Computer nicht zusätzlich anmelden, da die Gebühren pro Haushalt bezahlt werden. Eine Meldepflicht besteht dafür für Unternehmen, die keine technischen Vorkehrungen getroffen haben, um den Empfang von Radio- und/oder TV-Programmen über Internet zu unterbinden.
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