Stellungnahme zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Sunrise fordert mehr Transparenz von Swisscom

Uhr | Aktualisiert

Sunrise kämpft weiterhin gegen die anhaltende "Preisdiskriminierung" bei der Nutzung der Swisscom-Infrastruktur und hat dies in einer Stellungnahme kundgetan.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde von Sunrise am 8. April 2011 ab. Das Unternehmen hat die Praxis kritisiert, dass Swisscom-Anlagen bei der Bestimmung der Netzzugangspreise neu bewertet und damit mehrfach abschreibt. Laut Sunrise belastet Swisscom somit andere Anbieterinnen mit Abschreibungs- und Kapitalkosten, die effektiv nicht anfallen würden.

Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung lautet, dass es nicht ihre Aufgabe sei, eine Änderung der Praxis auf dem Gerichtsweg zu erzwingen. Es liegt am Bundesrat, im Rahmen seines vom Gesetzgeber eingeräumten "weiten Ermessens" eine entsprechende Gewichtung zwischen Infrastruktur- und Dienstwettbewerb vorzunehmen.

Das Fernmeldegesetz delegiert die Kompetenz zum Erlass von Rechnungslegungsvorschriften an die Eidgenössische Kommunikationskommission (Art.11a FMG). Somit liegt es an ihr, entsprechende Anforderungen zu erlassen.

Eine Verordungsrevision (FDV) ist auf den 1. Januar 2012 geplant. Die Vernehmlassung findet im Sommer 2011 statt. Dabei fordert Sunrise sowohl die Anpassung der Kostenrechnungsmethode durch den Bundesrat, als auch die Einführung der getrennten Buchführung durch die Comcom für mehr Transparenz.