Swisscom führt in neuem GAV Vaterschaftsurlaub ein

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Swisscom hat sich mit den Gewerkschaften Kommunikation und Transfair auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2006 in kraft und ist mindestens zwei Jahre gültig.
Der GAV bestätigt im Wesentlichen die bestehenden Regelungen, insbesondere die 40-Stunden-Woche und fünf Wochen Ferien für alle. Zu den Neuerungen gehören unter anderem die Regelung von Aushilfe-Arbeitsverhältnissen sowie die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von zwei Wochen und die Ausrichtung einer vollen Kinderzulage auch für Alleinerziehende mit tiefem Beschäftigungsgrad. Mit Blick auf die unternehmerische Entwicklung von Swisscom wird auch die Sozialpartnerschaft für allfällige neue Gesellschaften innerhalb der Swisscom Gruppe geregelt, teilt Swisscom mit.
GAV und Sozialplan nun noch durch die Entscheidorgane der Sozialpartner zu bestätigen. Abschliessende Entscheide sollen bis Ende Oktober vorliegen.