Switch weist auf Streitbeilegungsdienst hin

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Switch weist in einer Medienmitteilung darauf hin, dass seit dem 1. März 2004 der neue Streitbeilegungsdienst von Switch zur Verfügung steht. Dieser wird allerdings noch kaum genutzt, obwohl wie berichtet ziemlich viele Streitigkeiten wegen der Domainnamen mit Sonderzeichen entbrannt sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben es Switch nicht, nach erfolgter Registrierung bei Streitigkeiten aktiv zu werden. Beim Streitbeilegungsdienst handelt es sich um ein aussergerichtliches Verfahren, das von Switch in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), dem Bundsamt für Justiz (BJ) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) definiert worden ist. Durchgeführt wird der Streitbeilegungsdienst von der WIPO gemäss dem definierten Verfahren. Erst wird telefonisch durch einen Schlichter versucht, die beiden Seiten zu einer Einigung zu bewegen. Misslingt dies, kommt es zu einem Expertenentscheid. Die Beweislast liegt dann beim Kläger. Das Schlichtungsverfahren verläuft mit maximal 60 Tagen schneller als ein herkömmliches Gerichtsverfahren und ist zudem günstiger. Switch vollstreckt den Entscheid des Experten nach Ablauf einer 20-tägigen Frist, sofern der Fall nicht an ein ordentliches Gericht weitergezogen wird. Des weiteren wies Switch nochmals darauf hin, dass vor der Registrierung eines Domain-Namens jeder Kunde selbst überprüfen müsse, ob er mit seinem Domain-Namen nicht Rechte von Dritten verletzt. Switch publiziert auf ihrer Website eine nicht abschliessende Liste mit Links zu verschiedenen Verzeichnissen von bereits registrierten Kennzeichen (Firmen, Marken etc.) und zu gesetzlichen Grundlagen.