T-Mobile darf iPhone mit Vertragsbindung anbieten – mit wohl weitreichenden Folgen für die Branche
Das Landgericht Hamburg entschied gestern, dass T-Mobile das iPhone mit Vertragsbindung und SIM-Lock anbieten darf. Die Richter sahen im Exklusivvertrieb keinen Verstoss gegen das Kartellrecht oder unlauteren Wettbewerb und hoben damit die einstweilige Verfügung wieder auf, die durch eine Klage von Vodafone erwirkt wurde. Vodafone will prüfen, ob weiter juristisch gegen T-Mobile vorgegangen werden soll.
Für die Schweiz, wo der iPhone-Vertrieb laut Gerüchten am 29. Februar 2008 exklusiv durch Swisscom gestartet werden soll, dürfte dieser Entscheid Vorbildcharakter haben. Roger Zäch, Vizepräsident der Weko, sagte gegenüber dem Tagesanzeiger: „Wenn sich ein Telekomkonzern im Wettbewerb behindert fühlt und uns das meldet, würde das Sekretariat den Fall wohl näher ansehen.“ Er räumte aber auch ein, dass deutsches Recht und EU-Recht für die Weko Vorbildcharakter habe.
Doch der Entscheid könnte auch Folgen für die gesamte Handy-Branche haben: Durch den Exklusivvertrag mit den Telcos in den einzelnen Ländern erhält Apple im Gegenzug eine Beteiligung an den Umsätzen – bis zu einem Drittel wird in der Branche gemunkelt. Nun möchten sich auch andere Handy-Hersteller an den Umsätzen beteiligen, die mit Sprach- und Datendiensten erzielt werden. „Das iPhone-Vertriebsmodell ist ein innovativer Ansatz, der Auswirkungen auf die gesamte Branche hat“, zitiert das IT-News-Portal Heise den Accenture-Experten Nikolaus Mohr. Allerdings würden die Hersteller wohl nur bei Verkaufsrennern eine Beteiligung einfordern, schränkte ein Mobilfunkmanager ein. Gemäss Heise ist vor allem Nokia an solchen Modellen interessiert. „Nokia hat eine starke Marke. Aber auch der Einstieg von Unternehmen wie Google oder Microsoft in das Geschäft ist möglich“, meinte Mohr.
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