Swisscom vs. Talkeasy

Talkeasy zeigt Swisscom erneut an

Uhr | Aktualisiert
von asc

Das Telekomunternehmen Talkeasy hat eine Meldung wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung der Exmonopolistin Swisscom bei der Weko (Wettbewerbskommission) in Bern eingereicht.

Talkeasy hat nach eigenen Angaben Swisscom wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung der Exmonopolistin Swisscom bei der Weko (Wettbewerbskommission) angezeigt. Im Wesentlichen wird der Swisscom angelastet, Daten für ihre Zwecke - insbesondere zur Rückgewinnung von Kunden, - zu missbrauchen, welche sie als für Carrier Preselection Schaltungen (dabei kann der Kunde im Voraus festlegen, über welche Anbieterin er den Fernmeldeverkehr abwickeln will) verantwortliche Anbieterin im Zusammenhang mit den Schaltungsaufträgen erhält.

Kampf um Kunden geht weiter

Mit der erneuten Klage bei der Weko geht der Streit der beiden Telekomunternehmen weiter. Dieser läuft bereits seit 2009. Anfang 2010 hat Swisscom Klage gegen Talkeasy eingereicht, weil sich angeblich mehrere hundert Kunden über die Abwerbemethoden von Talkeasy beschwert hatten. Diese Klage wurde im April 2010 vom Bezirksgericht Zürich zurückgewiesen, worauf Talkeasy gegen Swisscom ein Strafverfahren wegen Missbrauch der Justiz eingeleitet hatte. Welches jedoch auch im Sande verlaufen ist.

Vorwürfe nicht haltbar

Olaf Schulze, Mediensprecher von Swisscom erklärte gegenüber der Netzwoche, dass sie bis jetzt noch keine Klageschrift erhalten haben und daher auch die Details daraus nicht kennen. "Die Vorwürfe, die wir bis jetzt aus den Medien kennen, sind nicht haltbar. Der Streit läuft nun schon seit 2009 und kostet uns wertvolle Ressourcen im Unternehmen. Vor allem den Kunden bringen diese gerichtlichen Auseinandersetzungen nichts", sagt Schulze.