Tele2 gegen Swisscom geht in die zweite Runde
Die Klage von Tele2 Telecommunication Services AG vom 9. August 2001 gegen die Swisscom (der Netzticker berichtete) wurde von der Wettbewerbskommission (Weko) gutgeheissen. Wie Tele2 heute mitteilt, hätten die Vorabklärungen der Wettbewerbskommission ergeben, dass Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Verhaltensweise der Swisscom im Sinne Art. 7 KG beständen. Die Klage von Tele2 umfasste im wesentlichen drei Punkte: 1. Swisscom soll es verboten werden, der Rechnung für den Telefonanschluss Werbematerial beizulegen oder die Adressen sonstwie für Eigenzwecke zu gebrauchen. 2. Dienstleistungen, welche nur Swisscom aufgrund der Monopolstellung bei den Teilnehmeranschlüssen anbieten kann, sollen auch den Kunden anderer Carrier offen stehen. 3. Dienstleistungen der Swisscom, welche alternative Provider an der Erbringung ihrer Leistungen hindern, sollen untersagt werden.
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