Testläufe mit Vote électronique in zwölf Kantonen
Rund acht Prozent aller Stimmberechtigten, die zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen waren, haben vom neuen Stimmkanal profitiert.
Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 haben zwölf Kantone wie üblich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Laut den Angaben der Bundeskanzlei haben diese die Anforderungen des Bundes erfüllt und sind erfolgreich verlaufen.
Von den rund 148'000 Stimmberechtigten, die ihre Stimme via Internet hätten abgeben können, haben 18'755 elektronisch abgestimmt, was rund acht Prozent entspricht. Bei der Abstimmung vom 3. März 2013 hatten rund sieben Prozent aller Berechtigten elektronisch abgestimmt.
Wie bei den letzten Versuchen haben die Kantone Genf und Neuenburg neben ihren Auslandschweizern auch Inlandschweizer Stimmberechtigte zu den Versuchen zugelassen. Im Kanton Genf waren es 71'480, im Kanton Neuenburg 20'790 zugelassene Inlandschweizer. Die anderen zehn Kantone, also Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau, beschränkten ihre Versuche auf Auslandschweizer.
Drei Prozent aller Stimmberechtigten
Die rund 148'000 zugelassenen Stimmberechtigten entsprechen 3 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats. Laut der Verordnung über die politischen Rechte dürfen nicht mehr als 10 Prozent der eidgenössischen Stimmberechtigten in die Versuche einbezogen werden.
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