Urteil im Fall gefälschter Rolex auf ricardo.de

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Mit Urteil vom 11. März 2004 hat der Bundesgerichtshof (BGH) als Revisionsinstanz eine Klage der Unternehmensgruppe Montres Rolex gegen die ricardo.de AG zum Teil abgewiesen. Dies teilte die ricardo.de AG mit. Im bereits über vier Jahre andauernden Rechtsstreit geht es darum, dass einige Nutzer vor Jahren unter www.ricardo.de unter ausdrücklichem Verstoss gegen die dortigen Nutzungsbedingungen Replika von Uhrenmodellen der Marke Rolex angeboten hatten. Dies hatte Montres Rolex, die Inhaberin der Rechte an den genannten Uhrenmarken, als eine durch die ricardo.de AG als Betreiberin des Markplatzes zumindest mitverursachte Markenrechtsverletzung gewertet. Die ricardo.de AG hatte jedoch stets eine entsprechende Haftung abgelehnt, da sie als Betreiberin des Internet-Marktplatzes grundsätzlich keine Kenntnis über die dort von Dritten eingestellten Produkte erlangte und auch keine Möglichkeit sah, die entsprechenden Angebote präventiv und lückenlos zu kontrollieren. In der Folge hatte Montres Rolex die ricardo.de AG auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt. Wie der BGH nunmehr feststellte, trifft die ricardo.de AG zumindest keine Verpflichtung auf Auskunftserteilung und Schadensersatz gegenüber Montres Rolex. Bezüglich des ebenfalls geltend gemachten Unterlassungsanspruchs traf der BGH hingegen keine abschliessende Entscheidung, sondern verwies den Rechtsstreit in dieser Frage zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück.