Verhaltensregeln zum Anti-Spam-Gesetz

Uhr | Aktualisiert
von mfr@netzwoche.ch
Am 1. April tritt in der Schweiz das Verbot gegen den Versand von Spam-Mails und Spam-SMS in Kraft. Die Schweizer Onlinewerber und –Marketingdienstleister sehen der neuen Ära mit Gelassenheit entgegen. Die meisten von ihnen halten sich bereits heute an die in Kraft tretenden Vorschriften oder praktizieren sogar noch strengere Regeln. Allerdings gibt es Graubereiche, in denen das Gesetz den kommerziellen Mailversand nicht oder nur ungenügend regelt. Mehr dazu und wie man als seriöses Unternehmen nicht gegen das Anti-Spam-Gesetz verstösst, lesen Sie in der Netzwoche 12 von heute Mittwoch. Aus aktuellem Anlass hat zudem Nemuk, spezialisiert auf Online-Dialogmarketing, einen Leitfaden für E-Mail-Marketing entwickelt und im Internet publiziert. Er enthält detaillierte Empfehlungen für das Verhalten in den Graubereichen, die das Gesetz nicht klar regelt, und eine Checkliste für die Praxis.
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