Hoster vs. Switch

Weko beendet Untersuchung gegen Switch: Hoster legen Beschwerde ein

Uhr | Aktualisiert

Im Streit zwischen den Hostern und der Domain-Registrierungsstelle Switch wird eine neue Runde eingeläutet. An der heutigen Medienveranstaltung haben Vertreter der Hoster erklärt, wieso sie gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde einlegen.

Eine Gruppe aus elf Hosting-Providern hat am 28. März 2011 eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko eingereicht. Der Hintergrund ist die Einstellung einer Vorabklärung gegen die Stiftung Switch. Gegen Sie wurde ermittelt, weil sie ihre Marktmacht beim Markteintritt ihres Tochterunternehmens Switchplus missbraucht haben soll.

Die Kläger sind der Meinung, das Sekretariat der Weko habe die am 2. Oktober 2009 erstattete Anzeige zunächst ignoriert und im Rahmen einer viel zu spät eröffneten Vorabklärung unzulänglich untersucht. So ist zum Beispiel gemäss dem am 7. März 2011 veröffentlichten Schlussbericht nicht überprüft worden, wie Switchplus bereits drei Monate nach ihrer Gründung den Status eines Grosshandelspartners der Switch kommen konnte. Von diesem Status hängt ab, ob Provider als "Registrare" Domain-Namen verkaufen können. Um bei der Switch als "Registrar" zugelassen werden zu können, muss ein Hoster unter anderem 1000 bestehende Kundenbeziehungen nachweisen können.

Zwar räumt das Sekretariat der Weko in ihrem Abschlussbericht ein, dass die Bevorzugung der Switchplus durch Switch zu einer konzerninternen Verschiebung der Registrierungen von Domainnamen geführt habe. Allerdings liege laut Weko keine missbräuchliche Ungleichbehandlung vor.

Grober Verstoss gegen Wettbewerbsrecht

Die Hoster vermuten deshalb, dass die Weko offensichtlich übersehen habe, dass Switch mit Switchplus nicht
nur einen "Registrar" für die Verwaltung von Domainnamen gegründet hat, sondern das Switchplus auch im nachgelagerten Markt der Hosting- und Internetdienstleistungen tätig ist.

Wenn Switch ihre durch staatliche Konzession verliehene Stellung als Registerbetreiberin von Domainnamen dazu missbraucht, Neukunden ihrer Tochter Switchplus zuzuhalten, ebnet Switch seinem Tocherunternehmen den Weg in den Markt der nachgelagerten Dienstleistungen. Der Eintritt in diesen Markt durch Einsatz der Monopolrente einer halbstaatlichen Organisation stellt nach Ansicht der Kläger einen groben Verstoss gegen das im Wettbewerbsrecht statuierte Missbrauchsverbot marktmächtiger Organisationen dar.

Schnelle Marktanteilsverschiebung

Switch räumte gegenüber der Weko ein, dass Switchplus im November 2010 zwischen 5 und 15 Prozent aller Domainregistrierungen vorgenommen habe. Die 48 anderen Grosshandelspartner der Switch mussten sich hingegen einen Marktanteil von 25-45 Prozent teilen. Switchplus allein hat damit innerhalb eines Jahres einen Anteil am Markt für
Registrierungen erreicht, um ein mehrfaches grösser ist als der durchschnittliche Marktanteil der 48 anderen Grosshandelspartner, so die Hoster.