Yahoo gewinnt Rechtsstreit gegen Sony BMG
Ein New Yorker Gericht hat am Wochenende in einem Prozess zu Gunsten des Internetportals Yahoo entschieden und gegen das Majorlabel Sony BMG. So muss Yahoo’s Internetradio Launchcast keine Urheberrechtsgebühren bezahlen, sondern nur die Lizenzgebühren an die Non-Profit-Organisation Soundexchange. Diese Organisation sammelt und verteilt die Tantiemen für die Künstler.
Gemäss dem Gerichtsurteil verfügen die Nutzer auf Launchcast nicht über genügend Handlungsfreiheit um das Webradio als „interaktiven Service“ einzustufen. Aus diesem Grund wird Launchcast von der Zahlung von Urheberrechtsgebühren befreit. Wäre Yahoo's Internetradio als interaktiver Service eingestuft worden, hätte Yahoo mit jedem Label von dem es Musik spielt einzelne Verhandlungen über Gebühren führen müssen.
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