Zähneknirschendes Nein der ComCom zum Unbundling

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Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat ablehnend auf das hängige Gesuch von Diax um die Entbündelung der Teilnehmeranschlüsse (Unbundling) entschieden. Dass dies gegen ihre Grundüberzeugung geschehen ist, macht die ComCom in den einleitenden Sätze zur Medienmitteling klar: Die ComCom, steht dort zu lesen, spreche sich weiterhin entschieden für das Unbundling aus, sehe sich aber aufgrund des Aufsehen erregenden Bundesgerichtsurteils vom 3. Oktober in Sachen Commcare gegen Swisscom zur Ablehnung des Diax-Gesuchs gezwungen. Die ComCom ruft im Anschluss öffentlich zu einer Verordnungsänderung aus volkswirtschaftlichen Gründen auf, nach dem Gerichtsurteil der einzige noch gangbare Weg zum Unbundling. Das nun abgelehnte Interkonnektionsgesuch hatte der Telekomprovider Diax eingereicht, bevor er mit Sunrise fusionierte. Das Bundesgericht hatte am 3. Oktober 2001 entschieden, dass Mietleitungen nicht in den Bereich der Interkonnektion fallen. Zudem hat das Gericht die ComCom in ihre Schranken verwiesen: Der Entscheid um das Unbundling falle der Kommission nicht zu. Nicht zufrieden ist die Gesuchstellerin Sunrise: Kunden könnten somit noch immer nicht ihren Provider frei wählen, und neue innovative Dienste könnten nur eingeführt werden, wenn dies Swisscom zulasse. Sunrise begrüsst hingegen ausdrücklich die öffentliche Haltung der ComCom. Auch der Verband Inside Telekom (VIT), der Branchenverband der Swisscom-Konkurrenten, spricht von einer massiven Schädigung der Konsumenten und Unternehmen durch den neuen Entscheid. Den Bundesrat fordert der VIT zu raschem Handeln und zu einer Verordnungsrevision auf. Erwartungsgemäss begrüsst hat den ComCom-Entscheide Swisscom. Eine Entbündelungsverpflichtung wäre ein unnötiger Eingriff, der den Markt verzerrt, da bei Breitbanddiensten und -infrastruktur bereits heute ein intensiver Wettbewerb zwischen Swisscom und den Kabelnetzbetreibern herrscht, liess die ehemalige Monopolistin verlauten. Eine Entbündelungsverpflichtung würde Investitionen behindern und wäre deshalb volkswirtschaftlich schädlich, so die Argumentation.