Bund will Onlinehandel regeln
Der Bundesrat hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht im Online- und Telefonhandel begrüsst. Damit will er die Konsumenten schützen, macht aber einige Ausnahmen.
Der Staat will Verbraucher im Online- und Versandhandel mit einem Vertrags-Widerrufsrecht schützen. Dieses soll während 14 Tagen gelten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts begrüsst, wie die NZZ berichtet. Ausgearbeitet wurde diese von der Rechtskommission des Ständerats aufgrund einer parlamentarischen Initiative.
Kunden könnten bei solchen Verträgen überrascht oder überrumpelt werden, weshalb ein erhöhtes Schutzbedürfnis bestehe, begründet die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes in einer Mitteilung. So könnten der Vertragsgegenstand und der Vertragsabschluss beim Online- und Telefonkauf oft nicht geprüft werden. Zudem entspreche die Regelung dem Konsumentenschutz der übrigen europäischen Länder.
Es gibt aber einige Ausnahmen. So gelte die Regelung nicht für Geschäfte unter 100 Franken. Zudem sollen Produkte von geringer Haltbarkeit wie Lebensmittel oder Schnittblumen von der Regelung ausgenommen sein. Ebenso wenig betroffen seien Pauschalreisen, Autovermietungen, Finanzdienstleistungen und digitale Inhalte wie Musik oder Videos. Voraussetzung für diese Ausnahmen sei, dass der Konsument ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichte.
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