Vorratsdatenspeicherung

Briten bauen Überwachung aus

Uhr | Aktualisiert

Das Parlament Grossbritanniens hat ein Gesetz zum Ausbau der Vorratsdatenspeicherung im Eiltempo beschlossen. Kritiker zeigen sich besorgt über den Ausbau Überwachungsstaats.

(Quelle: Tim Simpson (flickr.com/photos/90982314@N00 / CC BY-SA 2.0))
(Quelle: Tim Simpson (flickr.com/photos/90982314@N00 / CC BY-SA 2.0))

Nach insgesamt drei Tagen Besprechung hat das britische Parlament in London ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Künftig müssen Telkos und Internetprovider die Daten ihrer Kundschaft ein Jahr lang speichern, auch wenn kein akuter Verdacht auf ein Verbrechen besteht. Konkret soll erfasst werden, wer von wo aus mit wem kommuniziert hat.

Notwendig geworden war das neue Gesetz, da der Europäische Gerichtshof letzten April eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte. Diese hatte bis anhin den Briten als Vorbild für ihr entsprechendes Gesetz gedient. Als Reaktion hierauf entschied sich nun Premierminister David Cameron, im Eilverfahren eine neue Rechtsnorm ausarbeiten zu lassen. Dabei behauptete er, es würden keine neuen Überwachungsmöglichkeiten geschaffen.

Grundsätzlich konnte Cameron alle drei grossen britischen Parteien davon überzeugen, sein neues Gesetz zu verabschieden. Auch die oppositionelle Labour-Partei gewährte ihm grösstenteils ihre Unterstützung. Nur einige wenige Abgeordnete des Unterhauses scherten aus, diese dafür mit klaren Worten. So sagte zum Beispiel der Labour-Politiker Tom Watson, dass die Wahl des Eilverfahrens, um das Gesetz möglichst schnell durchzubringen, eine Beleidigung des Parlaments sei: "Dieser Prozess ist demokratisches Banditentum, das an einen Verbrecherstaat erinnert." In dieselbe Kerbe schlug der Parlamentarier David Winnick: "Ich halte dies für einen klaren Missbrauch parlamentarischer Prozedere." Kritisiert wurde ausserdem, dass das Gesetz auch Personen ausserhalb von Grossbritannien betreffen kann, wenn diese sich zum Beispiel via Mobilitelefon mit einem Briten unterhalten.

Auch in der Schweiz ein Thema

Die Frage nach dem erlaubten Mass an Vorratsdatenspeicherung beschäftigte dieses Jahr auch mehrmals die Schweizer Parlamentarier. So beschloss der Schweizer Ständerat im März im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) die Vorratsdatenspeicherung von sechs auf ebenfalls zwölf Monate zu erhöhen. Es liegt nun am Nationalrat diesen Entscheid allenfalls noch zu korrigieren.

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