Kritik am Bundesrat

Asut sagt Nein zur Bürokratisierung von Internet-Domains

Uhr | Aktualisiert

Der Bundesrat überarbeitet gerade diverse Verordnungen zum Fernmeldegesetz. Asut kritisiert: Das Vorhaben schaffe Rechtsunsicherheit und Markteingriffe seien zu unterlassen.

Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)
Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)

Die Verwaltung von Internetadressen wird in einer neuen Verordnung über Internet-Domains geregelt. Asut nimmt in einer Medienmitteilung dazu Stellung. Der Schweizerischer Verband der Telekommunikation begrüsst die Erhöhung der Internetgeschwindigkeit im Rahmen der Grundversorgung und die Einführung der neuen Top-Level-Domain .swiss. Die Markteingriffe bei der Preisgestaltung und die komplizierten Abläufe bei der Verwaltung von Internet-Adressen, die im öffentlichen Interesse stehen, sei dagegen kritisch, so der Verband.

Konkret geht es um die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) und die Verordnung über Internet-Domains (VID). In der FDV plane der Bundesrat eine Erhöhung der Internetgeschwindigkeit (Download) im Rahmen der Grundversorgung auf 2 Mbit/s. Diese stelle sicher, dass die Schweiz über die beste Grundversorgung in Europa verfüge, schreibt Asut.

Kritik an Markteingriffen

Kritisch beurteilt Asut die Markteingriffe bei den Mehrwertdiensten. "Missbräuche bei der Preisansage von Mehrwertdiensten kommen nur in Einzelfällen vor", schreibt der Verband. "Wegen ein paar schwarzen Schafen soll nun die grosse Mehrheit der Mehrwertdienstanbieter sowie die Fernmeldedienstanbieter zu kostspieligen Massnahmen und Investitionen gezwungen werden." Dies sei unverhältnismässig.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) könne fehlbare Mehrwertdienstanbieter bereits sanktionieren. Für weitergehende Massnahmen bestehe keine Veranlassung. Asut lehnt zudem eine Regulierung der Gebühren zwischen Fernmeldedienstanbieter und Endkunden bei der Übermittlung von Mehrwertdiensten ab. Ein Markteingriff sei nicht angebracht, so der Verband.

Die Verwaltung der Top-Level-Domains .swiss und .ch und die Rollen und Kompetenzen von Marktteilnehmern, Kunden und vom Bakom werden neu in der VID geregelt. Die Verordnung schaffe zwar eine klare Trennung bei .ch von Registry und Registrar-Tätigkeit, doch sie sei zu kompliziert und schaffe Rechtsunsicherheit. Asut fordert den Bundesrat auf, die Regelungen einfacher und klarer zu gestalten und auf Kumulationen von operativen und aufsichtsrechtlichen Rollen zu verzichten.

Begriffserklärung

Registry: Registry, auch Network Information Center (NIC) genannt, sind Organisationen, die ein sogenanntes Zonenfile einer Domain (z.B. .ch) betreiben, das im Rahmen des Domain-Namen-Systems (DNS) für den Zugriff auf .ch Domain-Namen notwendig ist. Die NICs sind insbesondere für die Vergabe von Domain-Namen an Registrare (und in gewisssen Ländern auch an Endkunden) zuständig. In der Schweiz ist derzeit Switch vom Bakom mit der Vergabe von Internet-Domains der Länderendungen .ch und .li betraut.

Registrar: Registrare, auch Domain-Namen Registrare genannt, sind Unternehmen, die die Registrierung von Internet-Domains im Auftrag des Kunden als Wholesalepartner der Registry durchführen. Der Registrar ist damit die Schnittstelle zwischen Registry und dem Endkunden (Domain-Namen-Halter).