Abacus erzielt Teilerfolg vor Gericht
Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat einer Beschwerde von Abacus zugestimmt. Es ging um die freihändige Vergabe von IT-Projekten, die 25 Gemeinden im Kanton St. Gallen beschlossen hatten.
Der St. Galler Softwareanbieter Abacus ist mit einer Beschwerde gegen die freihändige Vergabe von IT-Aufträgen gegen mehrere St. Galler Gemeinden erfolgreich gewesen. Das Verwaltungsgericht St. Gallen stoppte die Vergabeverfahren am Freitag den 2. Oktober mit einer superprovisorischen Verfügung, wie Abacus mitteilt.
Davon betroffen sind die Gemeinden und Städte: Gossau, Rapperswil-Jona, Rorschach, St. Gallen, Berneck, Degersheim, Diepoldsau, Eschenbach, Flums, Gaiserwald, Gams, Goldbach, Kirchberg, Mels, Oberriet, Rorschacherberg, Sargans, Schmerikon, Sennwald, Sevelen, Steinach, Uznach, Uzwil, Vilters-Wangs und Wittenbach.
Der Softwarehersteller moniert in dem Communiqué, dass die gestoppten IT-Beschaffungsaufträge hätten ausgeschrieben werden müssen. Weitere 38 Gemeinden sollen ähnlich agiert haben. Auch gegen diese habe Abacus Beschwerde eingereicht, heisst es weiter.
Abacus kritisiert den mangelnden Wettbewerb und seine Folgen. So würden die Gemeinden überteuerte Dienstleistungen einkaufen. Zudem hätten sie sich alle für ausländische Anbieter entschieden, obwohl es auch einheimische Alternativen gebe.
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