E-Patientendossier: Bund und Kantone machen vorwärts
In einer gemeinsamen Sitzung haben Bund und Kantone Entscheidungen zum elektronischen Patientendossier gefällt. Bis 2017 sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Der Bund will zudem sogenannte Stammgemeinschaften finanziell unterstützen.
Am Donnerstag dem 19. November hat der "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" zum Thema elektronisches Patientendossier getagt. Im Dialog sitzen Bund und Kantone am gleichen Tisch. Sie haben das elektronische Patientendossier zu einer "gemeinsamen Priorität" erklärt, wie die Gruppe mitteilt.
Bis spätestens Anfang 2017 wollen Bund und Kantone die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau des Patientendossiers schaffen. Sowohl Ständerat wie auch Nationalrat hatten das elektronische Patientendossier im Juni dieses Jahres mit grosser Mehrheit beschlossen. Sicherheit und Datenschutz sollen bei diesem einen hohen Stellenwert einnehmen. Der Patient solle die Hoheit darüber haben, welche medizinischen Informationen an welche Fachperson weitergegeben werden.
Bund und Kantone berieten weiterhin über die sogenannten Stammgemeinschaften. Darunter sind Arztpraxen, Apotheken, Spitäler und Spitexorganisationen zusammengefasst. Diese sollen den Austausch von elektronischen Daten sicherstellen. Für deren Aufbau stellte der Bund Mittel in Höhe bis zu 30 Millionen Franken in Aussicht. Doch nur, wenn Kantone und noch nicht gefundene Drittgeldgeber den gleichen Betrag zusätzlich beisteuern.

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