Der Bundesrat setzt auf eID-Dienstleister
Der Bundesrat hat beschlossen, für elektronische Identitäten auf Marktlösungen zu setzen. Der Staat soll sich auf die Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen konzentrieren.
Der Bundesrat hat sich bezüglich der Herausgabe von elektronischen Identitäten, auch eID genannt, für den Einsatz von Dienstleistern entschieden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll bis Ende 2016 eine Vernehmlassungsvorlage bearbeiten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Das EJPD rät dem Bund von einer eigenen Herausgabe von elektronischen Identitäten ab. Er sei der schnellen und dynamischen Entwicklung der Technologie und dem Verhalten der Nutzer nicht gewachsen. Stattdessen könnten Identitätsdienstleister elektronische Identitätssysteme entwickeln, testen und kontinuierlich erneuern. Der Staat soll die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die vom Markt entwickelten Systeme festlegen. So wären die eID-Systeme staatlich anerkannt. Zudem sollen die Dienstleister die Identitätsdaten über eine elektronische Schnittstelle beziehen können.
Das Projekt sieht eine vom Bund anerkannte Prüfstelle vor. Diese soll die Einhaltung aller organisatorischen und technischen Sicherheitsvorgaben der Dienstleister zertifizieren. Die einmaligen Investitionskosten betrügen rund sechs Millionen Franken. Für die jährlich wiederkehrenden Kosten rechnet der Bund mit zwei Millionen Franken. Der Bundesrat plane, die eID-Systeme ab 2019 einzuführen.
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