"Aus Sicht des Rettungswesens ist das EPDG ausreichend"
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist beschlossene Sache. Im Podium erklärt Martin Gappisch, Direktor, Interverband für Rettungswesen, welche Vorteile er im EPD sieht und was man verbessern könnte.
Welche Möglichkeiten der Mitgestaltung haben die Rettungsdienste bei der Umsetzung des EPD?
Martin Gappisch: Das Rettungswesen hat sich in der Vergangenheit wenig mit dem EPD beschäftigt. Seit Mitte 2015 sind jedoch auch im Rettungswesen die entsprechenden Anstrengungen deutlich erhöht worden. Es wurde eine Arbeitsgruppe "Rettungswesen" innerhalb der Fachgruppe E-Health im Verein E-Government Schweiz (eCH) gegründet, in der alle im Rettungswesen relevanten Organisationen vertreten sind. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, einen eCH-Standard zu schaffen, der den heute nicht einheitlich geregelten Datenfluss im Rettungswesen standardisiert. Dieser Standard wird eng mit E-Health Suisse abgestimmt. Damit wird der Zugang zum EPD technisch erst möglich. Im Weiteren sind Aktivitäten angelaufen, um das Rettungswesen auch organisatorisch fit für das EPD zu machen. Wir müssen sicherstellen, dass Rettungssanitäter als Berufspersonen im Gesundheitswesen akkreditiert werden, damit die notwendigen Berechtigungen für die Zugriffe auf das EPD erteilt werden können. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die weiteren Entwicklungen sind über den Interverband für das Rettungswesen genügend.
Welche Vorteile sehen Sie im EPD?
Das Rettungswesen ist im Notfall auch ohne Zugriff auf ein EPD in der Lage, Patienten schnell und fachgerecht zu versorgen. Die Qualität und Sicherheit der Behandlung kann aber durch den Zugriff auf individuelle Daten von Patienten erhöht werden. Da auch die Behandlung durch einen Rettungsdienst eine medizinische Handlung am Patienten darstellt, ist auch das Einsatzprotokoll des Rettungsdienstes ein Baustein im elektronischen Patientendossier und vervollständigt die Informationen für und über den Patienten.
Was müsste am EPDG verbessert werden?
Aus Sicht des Rettungswesens ist das Bundesgesetz ausreichend und deckt unsere Bedürfnisse ab.
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