Stellungnahme

Digitale Gesellschaft gegen Revision des Überwachungsgesetzes

Uhr | Aktualisiert

Die Digitale Gesellschaft lehnt den Entwurf des Bundesrats zur Revision des Überwachungsgesetzes strikt ab. Sie fürchtet einen Missbrauch, da die technisch und rechtlich korrekte Umsetzung nicht garantiert werden könne.

Eine Revision des Überwachungsgesetzes lässt die Digitale Gesellschaft aufhorchen. Ende Februar hat der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Diese Revision soll den Einsatz von Staatstrojanern zur Überwachung von Straftätern rechtlich verankern.

Missbrauchsgefahr

Die Digitale Gesellschaft lehnt diese Gesetzesrevision ab, durch die die Vorratsdatenspeicherung massiv ausgedehnt werde. Die Revision verletze die Grundrechte der Schweizer Einwohner, weil die technisch und rechtlich korrekte Umsetzung nicht garantiert werden könne, heisst es in einer Mitteilung. Damit würden Missbräuchen Tür und Tor geöffnet.

"Gravierende Erweiterung der Überwachung"

Ein Kritikpunkt der Digitalen Gesellschaft ist die Ausweitung des Geltungsbereichs des BÜPF von 50 Access Providern auf sämtliche private und geschäftliche Anbieter von Online-Diensten. Dies stellt laut Mitteilung eine "gravierende Erweiterung der Überwachung dar". Aufgrund des Territorialitätsprinzips könne das Gesetz aber nicht auf ausländische Anbieter wie etwa Skype und Whatsapp angewendet werden. Damit sei die Ausdehnung des Geltungsbereichs schlicht unnütz.

Vorratsdatenspeicherung ausgedehnt

Mit der Revision soll zudem die Vorhaltedauer der Daten von 6 auf 12 Monate ausgedehnt werden. Es handle sich dabei um eine "flächendeckende und verdachtsunabhängige, vorausgehende und rein präventive Überwachung von sämtlichen NutzerInnen von Telefon-, E-Mail- und Internetdiensten - mit der Absicht, die Daten bei Bedarf gezielt auswerten zu können", heisst es in der Mitteilung weiter.

Klare Schranken

Laut dem Bundesrat ist eine präventive Überwachung jedoch nicht zulässig, wie es in einer Mitteilung zur Verabschiedung der Gesetzesrevision heisst. Auch der Einsatz von Staatstrojanern bleibe beschränkt. Die Behördern dürfen nur den Emailverkehr und Daten zu Absendern, Empfängern und ähnlichem erheben sowie Gespräche mithören. Festplatten online zu durchsuchen oder Webcams zu Spionagezwecken anzuzapfen, sei weiterhin verboten. Ausserdem sollen Staatstrojaner nur bei besonders schweren Straftaten zum Einsatz kommen.

"Strenge Voraussetzungen und klare Schranken sind in diesem sensiblen Bereich von zentraler Bedeutung", so Bundesrätin Simonetta Sommaruga. "Gleichzeitig kann es sich ein Rechtsstaat aber nicht leisten, das Feld Kriminellen zu überlassen."