Bundesamt für Kommunikation geht vors Bundesgericht
Das Bundesgericht soll das Billag-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überprüfen. Das Bundesamt für Kommunikation zieht den Entscheid weiter. Grundsätzliche Fragen seien offen.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zieht den Billag-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Anfangs Februar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren Billag unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuern zurückzahlen muss.
Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht basiert auf der Auslegung eines bundesgerichtlichen Urteils vom 13. April 2015. Diese Auslegung teile das Bakom nicht. Grund für die Anfechtung seien offene grundsätzliche Fragen, heisst es auf der Website vom Bakom. Es gehe dabei um die Auswirkungen von höchstrichterlichen Praxisänderungen. Diese Fragen seien für die Rechtssicherheit von zentraler Bedeutung.
Das Bundesverwaltungsgericht habe sich weder über die Auswirkungen auf andere Gebührenzahlende noch über Modalitäten geäussert. Laut Bakom müsste eine Rückzahlung durch den Bund erfolgen. Im gleichen Zusammenhang seien 4 weitere Klagen von Organisationen für Konsumentenschutz hängig.
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