Bundesamt für Kommunikation geht vors Bundesgericht
Das Bundesgericht soll das Billag-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überprüfen. Das Bundesamt für Kommunikation zieht den Entscheid weiter. Grundsätzliche Fragen seien offen.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zieht den Billag-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Anfangs Februar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren Billag unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuern zurückzahlen muss.
Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht basiert auf der Auslegung eines bundesgerichtlichen Urteils vom 13. April 2015. Diese Auslegung teile das Bakom nicht. Grund für die Anfechtung seien offene grundsätzliche Fragen, heisst es auf der Website vom Bakom. Es gehe dabei um die Auswirkungen von höchstrichterlichen Praxisänderungen. Diese Fragen seien für die Rechtssicherheit von zentraler Bedeutung.
Das Bundesverwaltungsgericht habe sich weder über die Auswirkungen auf andere Gebührenzahlende noch über Modalitäten geäussert. Laut Bakom müsste eine Rückzahlung durch den Bund erfolgen. Im gleichen Zusammenhang seien 4 weitere Klagen von Organisationen für Konsumentenschutz hängig.

Der Innovation auf die Finger geschaut

Wie individuelle KI-Cloud-Lösungen zum Differenzierungsfaktor werden

Update: Ex-Google-Forscher verlassen OpenAIs Zürcher Büro für Meta

"Entscheider müssen sich überlegen, welches Cloud-Set-up sinnvoll ist"

Wie ISAE-Standards Sicherheit im Finanzsektor schaffen

Update: Doch kein Phishing mit Fake-Tickets für UEFA-Frauenfinal

Update: Strafverfahren eröffnet wegen Russland-Skandal beim Schweizer Geheimdienst

Finanzwelt von morgen: KI, Sicherheit und das Rückgrat der Rechenzentren

Büsst man mit dem Multi-Cloud-Ansatz Datenhoheit ein?
